Krankheitsfall und Stornogebühren

Ein arbeitssuchender Klient, der derzeit bei Freund:innen übernachtet, konnte krankheitsbedingt einen Kurs nicht besuchen. Da er die rechtzeitige Abmeldung vergaß, wurde ihm eine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Aufgrund seiner prekären Wohn- und Arbeitssituation war es ihm nicht möglich, diese € 200,– aufzubringen.

 

  • Hilfe: Miralle unterstützte durch die Übernahme der Kursrechnung von € 200,–.

  • Kooperation: DOWAS.

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