Kurzfristige Hilfe für alleinerziehende Mutter

Kurzfristige Hilfe für alleinerziehende Mutter

Eine alleinerziehende berufstätige Mutter erhält keine Unterhaltszahlungen vom Vater des Kindes, da dieser ins Ausland gezogen ist. Diese Situation ist äußerst schwierig, da die fehlenden Unterhaltszahlungen als Teil ihres Einkommens angerechnet werden, obwohl sie diese nicht erhält. Dadurch erhält sie auch keine finanzielle Unterstützung oder Beihilfen. Die Behörden müssen zunächst einen Antrag beim Konsulat im Ausland stellen, was zu Verzögerungen führt. Erst nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten ohne Rückmeldung vom Konsulat kann die Behörde aktiv werden. In der Zwischenzeit überbrücken wir von „miralle“ die nächsten zwei Monate.

So hat miralle geholfen:

  • Finanzielle Zuschüsse zur Überbrückung für zwei Monate

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